Die Regeln für den Internetauftritt der Universität Leipzig wurden vom Rektoratskollegium am 15. Februar 2002 mit Zustimmung des Senats vom 12. März 2002, beschlossen.
1. Allgemeines
Diese Regeln gelten für alle öffentlich unter der Adresse uni-leipzig.de bereitgestellten Web-Seiten.
Das Internet dient als Informations- und Austauschmedium unmittelbar Forschung, Lehre und Studium. Gleichzeitig strebt die Universität Leipzig zu ihrer Außendarstellung, zur Verbesserung der internen Zusammenarbeit und um den Bedürfnissen der Informationssuchenden entgegenzukommen, eine umfassende und aktuelle Darstellung der Universität als Ganzes sowie Ihrer Einrichtungen wie Fakultäten, zentrale Einrichtungen, Verwaltung, Studentenrat usw. im Internet an. Das ist nur dadurch zu gewährleisten, dass die Verantwortung für Einstellung und Pflege der Informationen bei den einzelnen Einrichtungen liegt.
Das Informationsangebot im Internet unter der Domain uni-leipzig.de dient grundsätzlich nur universitären Zwecken im Rahmen der Aufgaben aus dem Sächsischen Hochschulgesetz. Die Gesamtverantwortung liegt beim Rektoratskollegium.
2. Technische Voraussetzungen, organisatorische Zulassung, generelle Regeln
Für die Internetpräsentation stellen das Universitätsrechenzentrum (URZ) zentral und weitere Einrichtungen jeweils für ihren Bereich die notwendigen Serversysteme zur Verfügung. Dem URZ sind alle Internet-Server und ihre Administratoren bekannt zu geben. Zulassungen für Berechtigte werden durch das URZ bzw. durch die zuständigen Einrichtungen in Übereinstimmung mit diesen Regeln vergeben. Im Zweifelsfall entscheidet das Rektoratskollegium.
Auf jeder Seite müssen die veröffentlichende Einrichtung, der Autor oder der Seitenverantwortliche mit E-Mail-Adresse und das Veröffentlichungsdatum erkennbar sein. Jeder Autor trägt die Verantwortung für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und dieser Regeln. Die Veröffentlichungen dürfen nicht den Interessen der Universität zuwiderlaufen.
Der Autor hat die Universität von allen Ansprüchen freizustellen, wenn Dritte die Universität wegen eines missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Autors (insbesondere in Fragen des Urheberrechts) auf Schadenersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in Anspruch nehmen. Die Universität wird dem Autor den Streit verkünden, sofern Dritte gegen die Universität gerichtlich vorgehen.
Verweise auf Fremdseiten (externe Links) orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Regeln.
3. Berechtigungen, Verantwortlichkeiten und Inhalte
3.1 Einrichtungen und Organe der Universität Leipzig
Einrichtungen und Organe der Universität sind zur Informationsbereitstellung berechtigt. Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Rektoratskollegiums tragen die Dekane die Verantwortung für den Internetauftritt ihrer Fakultät, die jeweiligen Leiter für den Auftritt zentraler Einrichtungen und Organe. Der Kanzler ist verantwortlich für den Internetauftritt der Zentralverwaltung. Die Verantwortung für die Seiten des Studentenrates tragen dessen Sprecher.
Auf allen Seiten von Einrichtungen und Organen der Universität Leipzig muss die verantwortliche Einrichtung und ihre Zugehörigkeit zur Universität Leipzig erkennbar sein. Die Gestaltungskonstanten der Universität (siehe https://intranet.uni-leipzig.de/rektorat/universitaetskommunikation/medienredaktion/online-redaktion/relaunch/) sind anzuwenden, ihre Verwendung auf anderen Seiten wird ausgeschlossen.
3.2 Mitglieder der UL
Wird Mitgliedern der Universität im Rahmen der technischen Möglichkeiten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium oder zum Zweck der Aus- und Weiterbildung Platz auf einem Internet-Server zur Verfügung gestellt, darf dieser weder für gewerbliche Zwecke genutzt noch dürfen Inhalte Dritter abgelegt werden.
3.3 Einrichtungen oder Organisationen, die mit der Universität in Forschung, Lehre und Studium kooperieren
Die Erfüllung der universitären Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium kann auch durch Veröffentlichung von nicht kommerziell ausgerichteten Web-Seiten kooperierender wissenschaftlicher Einrichtungen und Organisationen in Verantwortung eines Dekans oder Leiters einer zentralen Einrichtung der Universität Leipzig erfolgen. Auf diesen Seiten muss im Impressum die verantwortliche kooperierende Einrichtung der Universität erkennbar sein.
3.4 Studentische Vereinigungen, denen mehrheitlich Studenten der Universität Leipzig angehören
Die Zulassung von Web-Seiten studentischer Vereinigungen bedarf der Genehmigung des Rektoratskollegiums. Es dürfen keine kommerziellen oder allgemeinpolitischen Inhalte verbreitet werden. Zulässig sind Stellungnahmen zu Forschung, Lehre und Studium und zur Abwehr unmittelbarer Angriffe auf die Wissenschafts- und Studienfreiheit im In- und Ausland.
4. Sperrungen, Löschungen, Sanktionen
Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen für die Präsentation von Internet-Seiten nicht mehr gegeben, wird die Zulassung entzogen, und die Seiten werden gelöscht. Falls Seiten gegen Gesetze oder diese Regeln verstoßen oder offensichtlich geeignet sind, dem Ansehen der Universität zu schaden, wird vom Leiter des URZ oder der verantwortlichen Einrichtung unverzüglich eine vorläufige Sperre veranlasst. Über die endgültige Sperrung entscheidet das Rektoratskollegium. Unbeschadet der zivilrechtlichen Folgen im Falle eines Verstoßes gegen diese Regeln können seitens der Universität sowohl ordnungsrechtliche (§ 72 SächsHG) als auch strafrechtliche, disziplinarrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.