Es kommt immer wieder vor, dass kurz vor Fertigstellung der wiss. Arbeit oder einer Prüfungsaufgabe oder anderen wichtigen Terminen IT-Geräte kaputt gehen. Diese seltenen aber schwerwiegenden Notlagen möchten wir als IT-Dienstleister der Universität auffangen und unseren Studierenden Leih-IT für Notlagen zur Verfügung stellen.

Unser Service für Sie

Der Service bietet den Nutzenden:

  • Einzelausleihe von Notebooks (gegen Leihschein)
  • Leihdauer: 1 bis 2 Monate

Zum Bestellformular*

* Mit Klick auf diesen Button bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Services zur Kenntnis genommen haben.

Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise für die Ausleihe und Rückgabe von IT-Geräten:

  1. Bitte geben Sie die ausgeliehenen IT-Geräte unaufgefordert zurück.
  2. Beachten Sie bitte, dass das Notebook nach der Rückgabe frisch installiert wird. Das heißt, dass alle Daten, die sich noch auf dem Gerät befinden gelöscht werden.
  3. Bei Defekt oder Verlust des Geräts melden Sie dies bitte sofort dem Universitätsrechenzentrum.

Dieser Service ist kostenfrei.

Voraussetzungen

Der Service kann genutzt werden von:

  • Studierenden mit aktuell gültigem persönlichen Uni-Login, die während der Leihdauer immatrikuliert und in begründeten Notlagen sind

Die Nutzung des Service setzt die Einhaltung folgender Bestimmungen voraus:

  • Für alle Services des Universitätsrechenzentrum gilt grundsätzlich die IuK-Benutzungsordnung des Universitätsrechenzentrums der Universität Leipzig. Eine missbräuchliche Nutzung von Services des Universitätsrechenzentrums kann zum Erlöschen der Nutzungserlaubnis und ggf. einem Strafverfahren führen.

IuK-Benutzungsordnung des URZ
PDF 91 KB

  • Informationssicherheitsordnung und Datenschutzordnung des Referates für Datenschutz und Informationssicherheit der Universität Leipzig

Ordnung zur Informationssicherheit
PDF 369 KB

Grundsätze zur Informationssicherheit
PDF 56 KB

Ordnung zum Datenschutz
PDF 378 KB

  • Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist der Datenschutzbeauftragte der Universität Leipzig einzubeziehen.
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Sonstige Bestimmungen

  • Umfragen, die sich an Beschäftigte der Universität Leipzig richten, sind mit dem Personalrat abzustimmen. Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist der Datenschutzbeauftragte der Universität Leipzig einzubeziehen. Patientendaten sind im Umfrageportal nicht erlaubt.
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Weitere Services

Lehr-Lern-Plattform Moodle (Studium)

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Servicedesk (First-Level-Support)

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E-Mail-Postfach für Studierende

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