Servicebeschreibung
Funktionskonto
Funktionskonten sind eigenständige Uni-Logins mit eigenen Zugangsdaten und Rechten zu den zentralen Diensten. Diese können z.B. für Sekretariate, Organisationseinheiten oder Projekte eingerichtet und von mehreren Personen genutzt werden.
Unser Service für Sie
Der Service bietet den Nutzenden:
- einen dienstlichen Account, der an eine Funktion oder einen Dienst gebunden ist (z. B. gemeinsame E-Mail-Nutzung im Sekretariat, einer Arbeitsgruppe, eines Projekts oder eines Ausschusses)
- Rechte zur Nutzung von
- WLAN
- VPN
- eLearning
- die Möglichkeit auf dem Funktionskonto mit mehreren Personen zu arbeiten
- Befristung: Standard 2 Jahre oder nach Absprache. Zum Fristende erhält die verantwortliche Person eine Benachrichtigung und kann eine Kontoverlängerung beantragen.
* Mit Klick auf diesen Button bestätigen Sie, dass Sie die Voraussetzungen für die Nutzung dieses Services zur Kenntnis genommen haben.
Der Service ist kostenfrei.
Voraussetzungen
Der Service kann genutzt werden von:
- Mitarbeitenden mit aktuell gültigem persönlichen Uni-Login
- Allgemeine Internetverbindung
- Webbrowser
- Jedes Funktionskonto muss einem Mitarbeitenden als verantwortliche Person zugeordnet werden.
- Die verantwortliche Person dient als Ansprechpartner bei Anfragen und kann eine Passwortrücksetzung beim Servicedesk anfordern.
- Funktionskonten werden befristet angelegt. Die verantwortliche Person erhält vier Wochen vor Fristende eine Benachrichtigung und kann eine Kontoverlängerung melden.
- Die Übertragung der Verantwortlichkeit kann die aktuelle verantwortliche Person per E-Mail an den Servicedesk melden. Sollte die verantwortliche Person die Übertragung nicht selbst melden können, kann ein Vorgesetzter die Übertragung melden.
Die Nutzung des Service setzt die Einhaltung folgender Bestimmungen voraus:
- Für alle Services des Universitätsrechenzentrums gilt grundsätzlich die IuK-Benutzungsordnung des Universitätsrechenzentrums der Universität Leipzig. Eine missbräuchliche Nutzung von Services des Universitätsrechenzentrums kann zum Erlöschen der Nutzungserlaubnis und ggf. einem Strafverfahren führen.
- Informationssicherheitsordnung und Datenschutzordnung des Referates für Datenschutz und Informationssicherheit der Universität Leipzig
Ordnung zur Informationssicherheit
Grundsätze zur Informationssicherheit
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Bei der Erhebung personenbezogener Daten ist der Datenschutzbeauftragte der Universität Leipzig einzubeziehen.
Bei Rückfragen zum Datenschutz, kontaktieren Sie bitte den Datenschutzbeauftragten der Universität Leipzig.
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